§52a

Hilfestellung für die Vorbereitung von Löschungen betreffend § 52a

Sollte es wider Erwarten tatsächlich zu keiner Einigung zwischen HRK, KMK und VG Wort kommen, müssen - wie in der Verwaltungsverfügung 2016-03 angeordnet - betroffene Dateien aus den entsprechenden Systemen (z.B. Reader, Ilias, Moodle) gelöscht werden.

Im Idealfall löschen die Dozentinnen und Dozenten diese Dateien selbst, denn nur diese wissen, wo sich in ihren Bereichen solche Dateien befinden bzw. können entscheiden, welche Dateien gelöscht werden müssen. Sollten sich Dateien in Bereichen befinden, auf die keine Person des aktuellen Personals Zugriff hat (z.B. weil Lehrende ausgeschieden sind) können wir Ihnen dabei helfen, den Zugriff auf aktuelle Mitarbeiter zu übertragen. Schreiben Sie uns dazu bitte eine email an elearning@uni-mainz.de.

Sollte es gewünscht sein, dass das ZDV administrativ Löschungen in Ihrem Bereich durchführt, können wir anbieten, ganze Reader, Kurse, Gruppen etc. aus Reader, Ilias und Moodle zu löschen. Folgendes gilt es dabei zu beachten:

  • Löschen wir Veranstaltungen/Kurse/Gruppen etc. administrativ, werden sämtliche Inhalte innerhalb und unterhalb gelöscht! Insbesondere in Ilias könnten potentiell zu archivierenden Inhalte wie E-Klausuren enthalten sein, die dann mit gelöscht werden. Technisch gesehen können wir dies leider nicht verhindern, es gilt: Alles oder nichts!
  • Bei Kursen/Gruppen etc. kommt es in Ilias und Moodle oft vor, dass mehrere Benutzer lokale Admin-Rechte darauf besitzen. Bitte stellen Sie sicher, das alle Beteiligten mit einer solchen Löschung einverstanden sind!
  • Die Löschungen sind endgültig!

Das benötigen wir von Ihnen, sollte administratives Löschen gewünscht sein

  • Um zweifelsfrei Löschungen durchführen zu können, benötigen wir eindeutige Links zu den Readern/Kursen/Gruppen etc., damit es bei den zu löschenden Objekten zu keinen Missverständnissen kommt.
  • Diese Links benötigen wir getrennt nach den Systemen, also jeweils eine Liste für den Reader, eine für Ilias und eine für Moodle. Die Listen sollten reine Text-Dateien sein (*.txt bzw. *.csv) oder Word-Dokumente, die je Zeile genau einen Link enthalten. Hier finden Sie Beispieldateien, die Sie herunterladen und nach dem Entfernen der Beispielinhalte daraus dafür verwenden können:
    Reader.txt
    Ilias.txt
    Moodle.txt
  • Sollten Ausnahmen notwendig sein, benötigen wir diese ebenfalls als genaue Links
  • Bitte sammeln Sie diese Listen Instituts- oder Einrichtungsweit und lassen Sie uns diese gebündelt zukommen. Schicken Sie die Listen dann an paragraph52a@uni-mainz.de

Die Löschungen werden erst dann durchgeführt wenn absolut klar ist, dass es zu keiner Einigung mit der VG Wort gekommen ist!

 

 

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14.12.2016: E-Mail des CIO an alle Studierenden der JGU

Liebe Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,

in einer aktuellen Pressemitteilung vom 9.12.2016 teilen die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz und VG Wort mit, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe beauftragt wurde, bis zum Jahresende 2016 "eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln".

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz begrüßt grundsätzlich diese Entwicklung und hofft sehr, dass somit bis zu einer endgültigen Einigung die digitalen Semesterapparate zumindest über den Jahreswechsel hinaus genutzt werden können. Alle Lehrenden der JGU wurden daher gebeten, vorerst keine Löschungen der aktuellen Lernmaterialien aus den E-Learning-Plattformen (Reader, Ilias und Moodle) sowie JOGU-StINe vorzunehmen. Ungeachtet dessen haben bis zu einer offiziellen Mitteilung über das Ergebnis aus der Arbeitsgruppe die Verwaltungsverfügung 2016-03 vom 30.11.2016 sowie die Informationen aus der Mail vom 08.12.2016 weiterhin Bestand. Wir bitten auch um Ihr Verständnis, dass die JGU bzw. die Lehrenden der JGU für den Fall, dass keine Einigung bzw. keine für die JGU tragfähige Einigung erzielt werden kann, entsprechende Vorkehrungen für eine Löschung treffen müssen.

Deshalb nochmals der Hinweis: Nutzen Sie die Möglichkeit, jetzt noch bis Jahresende die im Rahmen Ihrer Veranstaltungen im Wintersemester 2016/17 zur Verfügung gestellten Textmaterialien herunterzuladen!

Alle relevanten Informationen sowie eine FAQ-Seite rund um den §52a UrhG und der Online-Stellung von Textmaterialien stehen Ihnen ab sofort auf der E-Learning-Webseite unter folgenden Adressen zur Verfügung:

Auf der Seite „Aktuelles und Chronologie“ werden wir auch zeitnah aktuelle Entwicklungen aus der o. g. Arbeitsgruppe veröffentlichen.

Falls nach Lektüre der Webseiten noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an paragraph52a@uni-mainz.de.

Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Franz Rothlauf
Chief Information Officer  (CIO)

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08.12.2016 – E-Mail der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an alle Studierenden der JGU

08.12.2016 - E-Mail der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an alle Studierenden der JGU

Liebe Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,

wir möchten Sie heute auf eine aktuelle Änderung bei der Online-Bereitstellung von Textmaterialien hinweisen, die auch Ihre Nutzungsmöglichkeiten unmittelbar betrifft.

Bisher konnten urheberrechtlich geschützte Textmaterialien in Auszügen in Forschung und Lehre unter definierten Bedingungen online zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft z.B. Artikel aus Fachzeitschriften oder Seiten aus Fach- und Lehrbüchern, die eingescannt und in Kursen auf einer Lernplattform bereitgestellt werden. Für diese Nutzung erhalten die Rechteinhaber eine Vergütung, die bisher durch Pauschalzahlungen der Bundesländer an die Verwertungsgesellschaft „VG Wort“ geleistet wurde, die für ihre Mitglieder deren Vergütungsansprüche wahrnimmt. Die VG Wort versucht seit Jahren, für Textmaterialien die werkbezogene Erfassung, Meldung und Abrechnung jedes Nutzungsfalls durchzusetzen. Ab 01.01.2017 tritt nun hinsichtlich der Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Textmaterialien ein neuer Rahmenvertrag zwischen der VG Wort sowie der Kultusministerkonferenz in Vertretung für Bund und Länder in Kraft, dem die Hochschulen beitreten können. In diesem Rahmenvertrag ist vereinbart, dass entgegen der bisher pauschalen Vergütung bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten jede Seite pro Studierenden gemeldet und entsprechend vergütet wird. Faktisch bedeutet die neue Regelung, dass die Hochschulen ab 2017 in einem Einzelverfahren für jede Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten pro Seite klären müssten, ob sie unter die neue Regelung fällt und ob dementsprechend dafür gezahlt werden muss.

Ein Pilotprojekt an der Universität Osnabrück hat gezeigt, dass die Einzelmeldung für die Lehrenden mit inakzeptablem Aufwand verbunden und infolgedessen auch die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Textmaterialien drastisch gesunken ist. Die Universität Mainz hat sich daher – wie alle anderen Hochschulen auch - gegen einen Beitritt zum Rahmenvertrag entschieden.

In der Konsequenz dürfen somit an der JGU ab 01.01.2017 urheberrechtlich geschützte Textmaterialien nicht mehr online zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen bis zu diesem Datum auch alle bereits online zugänglichen betroffenen Textmaterialien gelöscht werden.

Für Sie als Studierende hat dies konkret zur Auswirkung, dass Ihnen ab Ende des Jahres betroffene Textmaterialien nicht mehr im Internet zum Download zur Verfügung stehen. Dies betrifft an der JGU die Lernplattformen Reader, Moodle, Ilias, Olat sowie JOGU-StINe. Die Lehrenden müssen die betroffenen Textmaterialien bis zum Jahresende aus den Online-Angeboten löschen. Zudem dürfen Lehrende keine analogen Kopien betroffener Textmaterialien zur Verfügung stellen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, jetzt noch bis Jahresende die im Rahmen Ihrer Veranstaltungen im Wintersemester 2016/17 zur Verfügung gestellten Textmaterialien herunterzuladen!

In der Universitätsbibliothek für Studierende verfügbare digitale Kopien von Forschungs- und Lehrbuchbeiträgen sind von der o.g. Änderung nicht betroffen, sie können auch zukünftig weiterhin über die UB bezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Mechthild Dreyer
Vizepräsidentin für Studium und Lehre

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