Zuständigkeiten des ZDV

Allgemeines

Das ZDV-Personal nimmt während der Klausur eine beratende Rolle ein und hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der E-Klausur gegeben sind. Eingriffe in den organisatorischen oder inhaltlichen Ablauf der Klausur dürfen hingegen nicht vom ZDV-Personal vorgenommen werden.

Wofür ist das ZDV zuständig?

Das ZDV bietet eine technische Hilfestellung während der Klausur. Darunter fällt zum Beispiel...

  • die Anleitung zum Einloggen der Klausurteilnehmer als "iliastest".
  • die Überprüfung der Einstellungen mit Hilfe des JGU-TextChecks (Allgemeine Einstellungen wie z.B. Start- und Endzeit der Klausur, Klausurpasswort, Rechteeinstellungen etc.) - das Ändern dieser Einstellungen fällt allerdings NICHT in den Kompetenzbereich des ZDV!
  • Bitte beachten Sie, dass die automatischen Klausur-Checks die Klausurfragen nicht auf den Inhalt und/oder Darstellungsfehler überprüfen können. Auch deswegen empfehlen wir einen vorherigen Testdurchlauf durch die Klausurersteller/innen. 
  • die Hilfestellung beim Navigieren innerhalb der Klausur und die Erläuterung der einzelnen Funktionen, die sich hinter Buttons wie beispielsweise "Frage zurückstellen" verbergen.

Das ZDV kann bei Bedarf den Zugang zu den in den Kursräumen fest installierten Beamern ermöglichen. Bei der Nutzung der Beamer im N33 ist ein Schlüssel zum Beamerschrank von Nöten; bitte geben Sie uns deswegen mindestens 1 Tag vorher Bescheid, wenn Sie den Beamer im N33 für eine E-Klausur benötigen.

Sollten Computer-Mäuse, -Bildschirme oder -Tastaturen ausfallen, kann das ZDV-Personal entweder für Ersatz sorgen oder den Klausurteilnehmer direkt an einen anderen Rechner umsetzen.

Das ZDV-Personal kann die Klausuraufsichten des veranstaltenden Fachbereichs zur Klausurvorbereitung (z.B.: Austeilen von Info-Blättern) in die entsprechenden Kursräume lassen, falls diese verschlossen sein sollten. Die Räume können jedoch erst frühestens zur gebuchten Zeit betreten werden. Möchten Sie beispielsweise einen Raum bereits um 11:45 betreten, weil Sie um 12 Uhr eine E-Klausur starten möchten, dann buchen Sie den Raum bereits ab 11:45 Uhr, da Sie sonst den Raum erst ab 12 Uhr betreten dürfen.

Wofür ist das ZDV nicht zuständig?

Das ZDV-Personal ist für keinerlei Art von Aufsichtsfunktionen zuständig wie zum Beispiel...

  • das Überwachen der Studierenden hinsichtlich eventueller Täuschungsversuche
  • oder gar die Ermahnung einzelner Klausurteilnehmer bei offensichtlichen Täuschungsversuchen

Anwesenheitskontrolle: Ob und wie die Anwesenheit kontrolliert wird, ist nicht Aufgabe des ZDV-Personals.

Für die Korrektur von Klausureinstellungen, sowie die Kontrolle der Fragen auf inhaltliche, oder die Kontrolle und/oder das Beheben von Darstellungsfehlern bei Fragen sind wir nicht zuständig.

Inhaltliche Fragen: Die ZDV-Mitarbeiter /innen dürfen keine Verständnisfragen beantworten.

Teilnahme an einer Klausur: Welche Studenten an einer Klausur teilnehmen dürfen, muss von den Vertretern des Fachbereichs festgelegt werden, da das ZDV-Personal mit den Prüfungsordnungen und Zulassungsbedingungen der einzelnen Fachbereiche nicht vertraut ist und keine Kompetenzen hinsichtlich der Zulassung einzelner Studenten für die Klausur besitzt.

Zeitverlängerungen: ZDV-Mitarbeiter/innen dürfen weder persönliche Zeitverlängerungen, noch generelle Bearbeitungszeitverlängerungen bei E-Klausuren vornehmen. Deswegen sollte immer der Autor/die Autorin, oder eine Person aus dem Fachbereich mit Adminrechten auf die E-Klausur vor Ort anwesend sein. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist die ständige Erreichbarkeit (z.B. per Telefon) während der E-Klausur zu gewährleisten, damit die Zeitverlängerung auch dezentral entschieden und vergeben werden kann.

Bereitstellung des Formblatts "Erklärung zum technischen Aufbau der Klausur": Das ZDV-Personal ist weder für den Inhalt (z.B. Dateipfad zur Klausur, Passwort, etc.) noch für die Bereitstellung des Formblatts zuständig. Auch das Austeilen oder Einsammeln des Formblattes oder anderer Blätter ist nicht Aufgabe des ZDV-Personals.

Zusätzliche Hilfsmittel: Die ZDV-Mitarbeiter können keine Aussagen darüber treffen, ob Wörterbücher, Taschenrechner oder sonstige Unterlagen zur Klausur zugelassen sind.

Verlassen des Raums: Die ZDV-Mitarbeiter dürfen nicht entscheiden, ob die Klausurteilnehmer während der Klausur auf die Toilette gehen oder nach Beendigung der Klausur vorzeitig den Raum verlassen dürfen.

Die Verteilung der Studierenden sowie der Aufsichten auf die einzelnen Kursräume ist nicht Aufgabe des ZDV.