Schreibzeitverlängerung: Nachteilsausgleich

Es kommt regelmäßig vor, dass an E-Klausuren Prüflinge teilnehmen, denen ein Nachteilsausgleich zugesprochen wurde - meist in Form einer Schreibzeitverlängerung.

Die Information über einen Anspruch auf eine Schreibzeitverlängerung sollte den Lehrenden durch die Studierenden so früh als möglich mitgeteilt werden, damit sie sich zusammen mit den Fachbereichen um die Organisation kümmern können. Die Organisation von Nachteilsausgleichen obliegt den Fachbereichen. Dazu gehört auch u.a. die Beauftragung einer Buchungsverlängerung eines PC-Pools, oder die Buchung eines Raumes in der Servicestelle für barrierefreies Studieren (SBS, falls zusätzliche Hilfsmittel oder ein gesonderter Raum von Nöten sind), oder der Buchung eines gesonderten, kleinen PC-Pools.

Die Anträge sind an das Prüfungsamt, den Prüfungsausschuss, oder den Vorsitz Prüfungsausschuss zu richten. Die SBS kann Sie ggf. bei der Beantragung unterstützen sowie bei Bedarf als Bindeglied zwischen Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt und Studierenden agieren.

In welcher Form die Fachbereiche die Unterstützung handhaben, entscheiden diese selbst. Bitte beachten Sie, dass gerade bei kurzfristigen Anfragen Engpässe entstehen können, die sich dann nicht mehr auffangen lassen. Stellen Sie daher Ihre Anfragen bitte mindestens 14 Tage im Voraus.

Es besteht bei besonderen Anforderungen an Räume oder Hilfsmittel die Möglichkeit, dass diese Teilnehmenden ihre E-Klausur in den Räumen der „Servicestelle für barrierefreies Studieren (SBS)“ schreiben können. Dies gilt auch für E-Klausuren. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die Anfrage früh genug seitens des Fachbereiches gestellt wird. Die Anfrage darf nicht seitens der Studierenden gestellt werden, denn diese sind nicht für die Organisation der Umsetzung des Nachteilsausgleichs zuständig.

Im Forum wurden zwei Rechner aufgestellt, die analog den ZDV-Kursraumrechnern konfiguriert und abgesichert sind. In Ilias verbirgt sich der Raum bei den Testeinstellungen ZDV PC-Raum hinter „SBV“ (die Bezeichnung der Servicestelle hat sich in der Zwischenzeit geändert, daher die Abweichung in ILIAS). Wir stellen für Klausurautorinnen und -autoren in ILIAS eine technische Anleitung für die Schreibzeitverlängerung zur Verfügung.

Die Mitarbeitenden des SBS können nur eine Aufsicht zur Verfügung stellen (eine technische, jedoch keine fachliche). Deswegen wird eine fachliche Aufsicht für die Dauer der Klausur auch im SBS benötigt, die von den Lehrenden organisiert wird.

❗Die beiden Räume im Forum (je ein Schreibplatz pro Raum) werden nicht vom ZDV vergeben. Wenn Sie diese Räume nutzen möchten:

  1. Kontaktieren Sie bitte die Servicestelle für barrierefreies Studieren (SBS), entweder per Mail oder telefonisch unter der -23085 (JGU-intern).
  2. Sorgen Sie für eine fachliche Aufsicht für den Raum/die Räume.

Weitere Informationen zur Servicestelle für barrierefreies Studieren (SBS) finden Sie auch auf deren Homepage. Eine separate technische Aufsicht vom ZDV können wird dort leider nicht stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Räumlichkeiten und Rechner in der SBS nur für E-Klausuren mit einem Nachteilsausgleich genutzt werden können, wo besondere technische Hilfsmittel oder eine besondere Umgebung gebraucht werden. Liegt eine reine Zeitverlängerung vor, kann über RAPS eine Verlängerung der Buchung eines der regulären Räume angefragt werden. Ggf. können die Fachbereiche auf weitere Räumlichkeiten verweisen.