21.3.2018: Gesamtübersicht zur aktuellen Rechtslage
Eine Gesamtübersicht zur aktuellen Rechtslage finden Sie ab jetzt auf dieser Seite → https://www.elearning.uni-mainz.de/uebersicht-urheberrecht-aktuelle-rechtslage/.
16.02.2018: Neues UhrWissG tritt zum 01.03.2018 in Kraft
Darin entfällt der bisherige Paragraph 52a, die entsprechenden Regelungen für Wissenschaft und Hochschulen finden sich nun in § 60ff, siehe dazu das entsprechende Bundesgesetzblatt.
11.08.2017: KMK und VG Wort einigen sich auf Übergangsregelung bis zum 28.02.2018
Die bislang nur bis zum 30.09.2017 geltende Übergangsregelung für die Nutzung von urheberrechtlich relevanten Material in der Lehre wurde verlängert bis zum 28.02.2018, um die Lücke bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 01.03.2018 zu schließen. Wie es ab dann weiter gehen wird muss noch in Verhandlungen zwischen der KMK und der VG Wort geklärt werden, siehe Mitteilung der HRK (HRK-Rundschreiben-27-2017-Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz_14_8_2017).
30.06.2017: Deutscher Bundestag verabschiedet neues Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft
Das neue Gesetz, das zum 01.03.2018 in Kraft tritt, novelliert die bislang in §52a vorhandenen Regelungen und schafft übersichtlichere, transparentere und erweiterte Möglichkeiten für die Nutzung von Texten in der Forschung, siehe diese Mitteilung des BMBF.
29.05.2017: HRK appelliert daran, die Urheberrechtsreform nicht zu verwässern
Die Rektoren der deutschen Hochschulen fordern von der Bundesregierung, die das Urheberrecht wie geplant zu reformieren, siehe hier. Aus dem Referentenentwurf ist inzwischen ein Gesetzesentwurf geworden.
01.02.2017: Entwurf für eine Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes
Aktuell wird im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) an der Überarbeitung des Urheberrechts gearbeitet, um es an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft anzupassen. Einen dazu veröffentlichten Referentenentwurf finden Sie hier.
23.12.2016: Presseerklärung zur vorläufigen Vereinbarung von Schriftwerken für Lehre und Forschung an Hochschulen
In einer Presserklärung geben KMK, VG Wort und HRK den Fahrplan bekannt für das weitere Vorgehen und die Übergangsregelung zur Nutzung/Vergütung von Sprachwerken an Hochschulen.
21.12.2016: Bekanntgabe der Verwaltungsverfügung Nr. 05-2016
Die Löschung der Semesterapparate des aktuellen Semesters wird nicht von Nöten sein. Die Semesterapparate vergangener Semester sind davon jedoch ausgenommen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Verwaltungsverfügung Nr. 05-2016: 2016-05 Sprachwerke im Internet gem. § 52a UrhG
16.12.2016: E-Mail an alle Studierenden und Mitarbeiter der JGU
Aufgrund der erfolgreich gefundenen Übergangslösung informiert Herr Prof. Dr. Franz Rothlauf, Chief Information Officer (CIO) der JGU, alle Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer E-Mail über diese erfreuliche Entwicklung zum Ausklang des Jahres.
16.12.2016: Aufatmen - Übergangsregelung gefunden, kein Löschen zum 31.12.2016 erforderlich!!!
Die Vertreter der KMK, der HRK und der VG Wort haben eine Übergangsregelung gefunden, die bis zum 30.09.2017 gilt und die die bisherige pauschale Vergütung von Ansprüchen der VG Wort zunächst weiterführt. Es ist daher nicht notwendig, Löschungen von vom § 52a betroffenen Werken vorzunehmen! Die drei Verhandlungsparteien haben beschlossen, in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu entwickeln. Dies können Sie diesem Schreiben des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.
15.12.2016: Hilfestellung beim Löschen
Sollte es wider Erwarten zu keiner Einigung kommen, müssen wie bekannt betroffene Inhalte in Reader, Ilias oder Moodle zum 31.12.2016 gelöscht werden. Welche Hilfestellung das ZDV dabei bieten kann und welche Vorbereitungen Sie dazu treffen müssten haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
14.12.2016: E-Mails an alle Studierenden und Mitarbeiter der JGU
Aufgrund der neu aufgenommener Verhandlungen (s.u.) informiert Herr Prof. Dr. Franz Rothlauf, CIO der JGU, alle Studierenden sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in E-Mails über den aktuellen Sachstand.
09.12.2016: Gemeinsame Presseerklärung der Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort
In einer gemeinsamen Presseerklärung wird von den oben genannten Parteien angekündigt, bis Ende 2016 einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag vorlegen zu wollen, um keinen Bruch bei der Nutzung digitaler Semesterapparate entstehen zu lassen.
08.12.2016: E-Mail an alle Studierenden der JGU
In einer E-Mail an alle Studierenden informiert die Vizepräsidentin für Studium und Lehre der JGU, Frau Prof. Dr. Mechthild Dreyer, alle Studierenden über die anstehenden Änderungen zum § 52a und deren Konsequenzen.
02.12.2016: Rundschreiben Nr. 26/2016 der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) an Präsidenten/innen und Rektoren/innen der Mitgliedshochschulen
In diesem Schreiben informiert die HRK alle Mitgliedshochschulen darüber, dass es bislang nicht gelungen ist, ein Übergangsmodell zu verhandeln und das es vor diesem Hintergrund weiterhin unabdingbar sei, betroffenes, urheberrechtlich geschütztes Material aus den entsprechenden elektronischen Systemen zu entfernen.
30.11.2016: Verwaltungsverfügung Nr. 2016-03
Die Verwaltungsverfügung "Bereitstellung von Sprachwerken im Internet gem. § 52a UrhG" wurde per email an die Dekanate der JGU verteilt.
29.11.2016: Der Personalrat der JGU stimmt der Verwaltungsverfügung Nr. 2016-03 zu
05.10.2016: Pressemitteilung der KMK über den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages zur Verwendung von Schriftwerken gemäß § 52a UrhG
Von der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde der Abschluss des neuen Rahmenvertrages bekanntgegeben, dessen Vertragstext hier eingesehen werden kann.
Wintersemester 2014/2015: Pilotprojekt an der Universität Osnabrück
Im Wintersemester 2014/2015 wurde an der Universität Osnabrück ein Pilotprojekt durchgeführt was die Umsetzbarkeit der geplanten Neuregelung zum § 52a ausloten sollte.
Hier der Abschlussbericht: ""