08.12.2016 – E-Mail der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an alle Studierenden der JGU

08.12.2016 - E-Mail der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an alle Studierenden der JGU

Liebe Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,

wir möchten Sie heute auf eine aktuelle Änderung bei der Online-Bereitstellung von Textmaterialien hinweisen, die auch Ihre Nutzungsmöglichkeiten unmittelbar betrifft.

Bisher konnten urheberrechtlich geschützte Textmaterialien in Auszügen in Forschung und Lehre unter definierten Bedingungen online zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft z.B. Artikel aus Fachzeitschriften oder Seiten aus Fach- und Lehrbüchern, die eingescannt und in Kursen auf einer Lernplattform bereitgestellt werden. Für diese Nutzung erhalten die Rechteinhaber eine Vergütung, die bisher durch Pauschalzahlungen der Bundesländer an die Verwertungsgesellschaft „VG Wort“ geleistet wurde, die für ihre Mitglieder deren Vergütungsansprüche wahrnimmt. Die VG Wort versucht seit Jahren, für Textmaterialien die werkbezogene Erfassung, Meldung und Abrechnung jedes Nutzungsfalls durchzusetzen. Ab 01.01.2017 tritt nun hinsichtlich der Online-Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Textmaterialien ein neuer Rahmenvertrag zwischen der VG Wort sowie der Kultusministerkonferenz in Vertretung für Bund und Länder in Kraft, dem die Hochschulen beitreten können. In diesem Rahmenvertrag ist vereinbart, dass entgegen der bisher pauschalen Vergütung bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten jede Seite pro Studierenden gemeldet und entsprechend vergütet wird. Faktisch bedeutet die neue Regelung, dass die Hochschulen ab 2017 in einem Einzelverfahren für jede Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten pro Seite klären müssten, ob sie unter die neue Regelung fällt und ob dementsprechend dafür gezahlt werden muss.

Ein Pilotprojekt an der Universität Osnabrück hat gezeigt, dass die Einzelmeldung für die Lehrenden mit inakzeptablem Aufwand verbunden und infolgedessen auch die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Textmaterialien drastisch gesunken ist. Die Universität Mainz hat sich daher – wie alle anderen Hochschulen auch - gegen einen Beitritt zum Rahmenvertrag entschieden.

In der Konsequenz dürfen somit an der JGU ab 01.01.2017 urheberrechtlich geschützte Textmaterialien nicht mehr online zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen bis zu diesem Datum auch alle bereits online zugänglichen betroffenen Textmaterialien gelöscht werden.

Für Sie als Studierende hat dies konkret zur Auswirkung, dass Ihnen ab Ende des Jahres betroffene Textmaterialien nicht mehr im Internet zum Download zur Verfügung stehen. Dies betrifft an der JGU die Lernplattformen Reader, Moodle, Ilias, Olat sowie JOGU-StINe. Die Lehrenden müssen die betroffenen Textmaterialien bis zum Jahresende aus den Online-Angeboten löschen. Zudem dürfen Lehrende keine analogen Kopien betroffener Textmaterialien zur Verfügung stellen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, jetzt noch bis Jahresende die im Rahmen Ihrer Veranstaltungen im Wintersemester 2016/17 zur Verfügung gestellten Textmaterialien herunterzuladen!

In der Universitätsbibliothek für Studierende verfügbare digitale Kopien von Forschungs- und Lehrbuchbeiträgen sind von der o.g. Änderung nicht betroffen, sie können auch zukünftig weiterhin über die UB bezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Mechthild Dreyer
Vizepräsidentin für Studium und Lehre

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